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Gemeinsame Medienmitteilung zur «Wirtschaftlichen Basishilfe»: Geordneter und menschenwürdiger Abschluss des Pilotprojekts. Auszahlungen voraussichtlich noch zehn Wochen möglich.
Nachdem die Stadt Zürich aufgrund eines Verfahrensfehlers die Frist zur Einreichung des Rekurses zum Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» verpasst hat, ist der Rechtsweg beendet und die Stadt Zürich kann das Pilotprojekt nicht mehr weiter-führen. Die beteiligten Organisationen sowie die beiden in die Finanzierung eingesprungenen Kirchen sehen sich darum gezwungen, die Überbrückungs-finanzierung einzustellen. Die bereits zur Verfügung gestellten Finanzmittel reichen voraussichtlich noch für zehn Wochen. Damit ist ein geordneter und menschenwürdiger Ausstieg aus dem Pilotprojekt sichergestellt.
Wie die Stadt Zürich am Freitag, 4. Februar 2022, informiert hat, wurde die Frist zur Einreichung des Rekurses zum Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» aufgrund eines Verfahrensfehlers in der Stadtkanzlei verpasst. Das Rekursverfahren zum Beschluss des Bezirksrats vom 9. Dezember 2021, der die sofortige Einstellung der Finanzierung durch die Stadt Zürich angewiesen hatte, ist damit beendet. Diese vorzeitige Beendigung des Rekursverfahrens bedeutet nun auch das Ende des Pilotprojekts, denn die reformierte Kirche Zürich sieht sich vor diesem Hintergrund dazu gezwungen, die Überbrückungsfinanzierung der städtischen wirtschaftlichen Basishilfe einzustellen.
Auszahlung restlicher Finanzmittel und Abschluss des Pilotprojekts
Die am Pilotprojekt beteiligten vier Organisationen Caritas Zürich, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich, Solidara Zürich und die Sans-Papier Anlaufstelle SPAZ werden die noch vorhandenen Finanzmittel in den kommenden Wochen im Rahmen der wirtschaftlichen Basishilfe auszahlen. Neben den 100’000 Franken, die von der reformierten Kirchgemeinde Zürich dafür zur Verfügung gestellt wurden, haben auch Katholisch Stadt Zürich sowie die katholische Kirche im Kanton Zürich jeweils 50’000 Franken gesprochen. Die Finanzmittel werden voraussichtlich noch für zehn Wochen für die Auszahlung an die Betroffenen ausreichen. Damit kann ein geordneter und menschenwürdiger Ausstieg aus dem Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» gewährleistet werden.
Bedürfnis klar vorhanden
Die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung und individuellen Beratung für Ausländerinnen und Ausländer in der Stadt Zürich, die gar keinen oder keinen risikofreien Zugang zur Sozialhilfe haben, bleibt weiterhin bestehen. Die an der wirtschaftlichen Basishilfe beteiligten Organisationen bedauern die unerwartete Wende im Verlauf des Pilotprojektes sehr – haben doch die ersten Monate der Umsetzung der wirtschaftlichen Basishilfe die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Angebots sehr eindrücklich bestätigt. Wie auch der Stadtrat sind die Organisationen und die kirchlichen Projektpartner nach wie vor der Überzeugung, dass es dringend eine funktionierende staatliche Lösung für die soziale Absicherung der betroffenen Menschen braucht. Denn die vom Bundesgesetz geschaffene Verknüpfung von aufenthaltsrechtlichen Fragen mit dem Sozialhilfebezug treibt Menschen ohne Schweizer Pass de facto in prekäre Lebensumstände, nicht nur, aber ganz besonders während einer Pandemie.
Caritas Zürich
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich
Solidara Zürich
Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich
Reformierte Kirche Zürich
Katholische Kirchen im Kanton Zürich
Katholisch Stadt Zürich
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